Baderegeln

„Schriftliche Regeln machen einen sicherern, bleibenderen Eindruck, als wenn sie bloß mündlich erteilt werden.“ begründet Dr. S. G. Vogel sein Buch über Baderegeln, dass er 1817 mithilfe seiner jahrelangen Erfahrung als Mediziner im Seebad Doberan verfasste.
Heute muss jeder, der in Deutschland ein Schwimmabzeichen machen möchte, die 10 Baderegeln der DLRG auswendig können. Heutige Regeln, wie das man bei Gewitter nicht ins Wasser und auch nicht grundlos um Hilfe rufen soll, sind daher vielen bekannt.
Um 1800 begannen die Menschen jedoch gerade erst zu baden und dass auch eher für die Gesundheit. Solche Regeln gab es damals daher noch nicht. Einige der ersten Regeln stellte der Mediziner Dr. Samuel Gottlieb Vogel in seinem Buch „Allgemeine Baderegeln zum Gebrauche für Badelustige überhaupt (…)“ auf, in dem er vor allem versuchte, ungewollte gesundheitliche Nebenwirkungen des Badens vorzubeugen. „In einem Zustande beträchtlicher Ermattung darf niemand geradezu kalt baden.“, besagt zum Beispiel seine dritte von 14 Regeln, mit welcher er eine „Beklemmung, Schwere des ganzen Körpers und allgemeines Übelbefinden.“ bei den Badenden verhindern wollte. „Mit je mehr Frohsinn, Heiterkeit, Vertrauen und Hoffnung man sich dem Neptun in die Arme wirft, desto glücklicher geht, bei sonst gleichen Umständen, das Baden vonstatten.“ rät der Mediziner zudem mit seiner fünften Regel – was stark an die heutige Baderegel erinnert, nur zu baden, wenn man sich wohlfühlt.